Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

Mit Freude blicken wir auf die letzte Woche zurück, in der wir von Di-Do vor unseren Kantinen im Austausch mit Euch viele Themen zur anstehenden Betriebsratswahl besprechen konnten.
Wir Danken Euch für die vielen guten Gespräche und dass wir für uns Werben und über vieles in Bezug auf die Wahl aufklären konnten.

Eure Hauptfragen bezogen sich, da im Gegensatz zu vorherigen Wahlen diesmal auffällig viele Kandidaten auf forderen Listenplätzen antreten, die das Thema aktives/passives Wahlrecht aufwerfen und wir bei STADA erstmals bei einer

Betriebsrats-Wahl mit Gewerkschaftslisten konfrontiert sind, auf diese beiden wichtigen Themen .

Hier seht ihr eine Übersicht der von uns aufgenommenen Frage und deren Antworten.

 

1. Wie lange ist die Amtszeit des Betriebsrats?

Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (oder Ablauf der vorherigen Amtszeit) und endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die regulären Betriebsratswahlen stattfinden. 

Die Wahlen finden alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai statt.

 

2. Wieviel Stimmen habe ich?

Jeder hat eine Stimme, denn es findet eine Listenwahl statt.

Die Listenwahl ist eine Verhältniswahl, diese findet im normalen Wahlverfahren statt, wenn zwei oder mehr gültige Wahlvorschlagslisten eingereicht wurden. Wähler geben eine Stimme für eine komplette Liste ab, nicht für einzelne Personen. Die Sitze werden proportional nach dem Stimmenanteil (d'Hondt-Verfahren) auf die Listen verteilt, wobei die festgelegte Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste über den Einzug entscheidet.

 

3. Wer wählt den Betriebsratsvorsitzenden?

Der Betriebsratsvorsitzende wird vom neu gewählten Betriebsrat selbst aus seiner Mitte gewählt. Diese Wahl findet in der konstituierenden Sitzung statt, zu der der Wahlvorstand spätestens eine Woche nach der Betriebsratswahl einlädt.

Dies geschieht auch durch Koalition von Listen, da der Vorsitzende und sein Stellvertreter mit einfacher Mehrheit gewählt werden.

 

Der Betriebsratsvorsitzende hat neben seinen normalen Aufgaben als Betriebsratsmitglied zusätzliche, besondere Aufgaben. Dazu gehören vor allem:

- den Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber vertreten 

- Betriebsratssitzungen einberufen

- die Tagesordnung für die Betriebsratssitzungen aufstellen

- die Betriebsratssitzungen leiten

- die Betriebsversammlungen leiten

 

4. Warum gibt es Listen mit mehr Kandidaten als Mitgliedern im Betriebsrat?

Listen mit mehr Kandidaten als zu besetzenden Betriebsratsmandaten sind bei Betriebsratswahlen üblich und sinnvoll. Dies hat im Wesentlichen folgende Gründe: 

Ersatzmitglieder: Die wichtigste Funktion ist die Sicherung der Betriebsratsarbeit. Die Kandidaten auf den Plätzen hinter den direkten Mandaten rücken automatisch als Ersatzmitglieder nach, wenn ein ordentliches Mitglied dauerhaft (z. B. durch Krankheit) ausfällt oder sein Mandat niederlegt.

Abbildung der Betriebsvielfalt: Mehr Kandidaten ermöglichen es einer Liste, verschiedene Abteilungen, Altersgruppen, Geschlechter oder Betriebsteile abzubilden, was die Legitimation des Gremiums erhöht.

Stärkung der Listenposition: Bei einer Verhältniswahl (Listenwahl) bestimmt die Gesamtzahl der Stimmen für die Liste, wie viele Sitze sie erhält. Eine lange Liste signalisiert Stärke und Auswahl.

Risikovorsorge: Sollten gewählte Mitglieder während der Amtszeit den Betrieb verlassen, stellt eine gut gefüllte Liste sicher, dass nicht "nachgewählt" werden muss und die Betriebsratsarbeit handlungsfähig bleibt. 

 

5. Was passiert, wenn ein Betriebsratsmitglied ausscheidet?

Beim Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds rückt grundsätzlich das nächste Ersatzmitglied derselben Liste nach. 

Sollte kein Ersatzmitglied der ursprünglichen Liste vorhanden sein, dann geschieht ein Listensprung und es rückt das nächste Ersatzmitglied einer anderen Liste nach.

 

6. Unterschied aktives und passives Wahlrecht 

Das aktive Wahlrecht meint das Recht, an der Wahl des Betriebsrats teilzunehmen und Stimmen abzugeben. Das passive Wahlrecht bezieht sich hingegen nur auf die Möglichkeit, als Kandidat*in für den Betriebsrat zu kandidieren und gewählt zu werden.

 

Aktives Wahlrecht – Wer darf wählen? 

- Arbeitnehmer*innen ab 16 Jahren 

- Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigte und Auszubildende

- Praktikanten (kein Schülerpraktikum)

- Leiharbeitnehmer, die voraussichtlich länger als 3 Monate eingegliedert sind

- Leitende Angestellte sind ausgeschlossen 

 

Passives Wahlrecht – Wer darf kandidieren? 

- Arbeitnehmer*innen ab 18 Jahre

- mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 

- Auch befristet Beschäftigte und Teilzeitkräfte können gewählt werden 

- Leitende Angestellte sind ausgeschlossen 

 

Gekündigte Arbeitnehmer behalten das passive Wahlrecht

Ein Arbeitnehmer, der die Kündigung bekommen hat, verliert das aktive Wahlrecht. Er kann also bei der Betriebsratswahl nicht selbst wählen.

Allerdings besitzt er trotz der Kündigung weiterhin das passive Wahlrecht, so lange er gerichtlich gegen die Kündigung vorgeht (Kündigungsschutzklage), er kann also bei der Wahl als Bewerber antreten und in den Betriebsrat gewählt werden.

 

7. Gewerkschaftslisten bei der Betriebsratswahl 

Der Hauptunterschied zwischen "normalen" Listen (oft als auch freie Listen bezeichnet) und Gewerkschaftslisten bei der Betriebsratswahl liegt in der Organisation, den Unterstützern und den formalen Voraussetzungen der Einreichung, nicht zwingend in der Qualifikation der Kandidaten. 

Hier ist eine detaillierte Gegenüberstellung:

"Normale" Listen (Freie/Unabhängige Listen)

Ursprung: Werden von Arbeitnehmern direkt im Betrieb (STADA) organisiert und aufgestellt.

Stützunterschriften: Diese Listen müssen eine bestimmte Anzahl an Unterschriften von wahlberechtigten Kollegen aus dem Betrieb sammeln, um zur Wahl zugelassen zu werden (abhängig von der Betriebsgröße).

Fokus: Oft fokussiert auf betriebsspezifische Themen, persönliche Bekanntheit oder eine überparteiliche Vertretung.

Unabhängigkeit: Die Kandidaten sind NICHT an gewerkschaftliche Vorgaben gebunden.

 

Gewerkschaftslisten

Ursprung: Werden von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft unterstützt (finanziell und bei der Organisation von Wahlwerbung).

Formale Einreichung: Die Liste wird von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet, die zur Vollmacht legitimiert sind.

Sie benötigen in der Regel keine Stützunterschriften von Kollegen, da die Unterschriften der Gewerkschaftsbeauftragten ausreichen.

KEINE Unabhängigkeit: Sind an gewerkschaftliche Vorgaben gebunden.

 

Eine Gewerkschaftsliste, gerade wenn Sie den Betriebsrats Vorsitz inne hat, spaltet die Belegschaft. Gewerkschaftlich zu einer Liste organisierte Betriebsräte unterscheiden zwischen Mitarbeitern und Gewerkschaftsmitgliedern - für sie haben Themen von Gewerkschaftsmitgliedern immer Vorrang.

 

8. Tarifgebundenheit besteht im Unternehmen unabhängig davon, ob bei der Betriebsratswahl eine Liste einer Gewerkschaft eingereicht wird oder nicht. Die Tarifbindung ist an die Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband gebunden, während der Betriebsrat die Interessen aller Arbeitnehmer vertritt, unabhängig von gewerkschaftlicher Organisation.

Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Unabhängigkeit von Listen: Eine Gewerkschaftsliste ist nicht erforderlich, um Tarifverträge im Betrieb anzuwenden oder einen Betriebsrat zu wählen.
  • Wahlrecht: Alle Arbeitnehmer, auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder, können sich zur Wahl stellen und Listen einreichen.
  • Tarifvertrag gilt weiter: Wenn ein Tarifvertrag existiert, bleibt dieser für die tarifgebundenen Beschäftigten gültig, auch wenn der gewählte Betriebsrat nicht von einer Gewerkschaft unterstützt wurde.
  • Aufgaben des BR: Der Betriebsrat hat die Aufgabe, auf die Einhaltung geltender Tarifverträge zu achten, unabhängig davon, wie er zustande gekommen ist oder von einer Gewerkschaftsliste stammt. 

Die Tarifbindung ist somit eine Frage der rechtlichen Verknüpfung des Arbeitsvertrags, während die Betriebsratsliste die Zusammensetzung des Gremiums bestimmt.

 

9. Wie komme ich jetzt noch an Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können per Mail Wahlvorstand-BR-Wahl2026@stada.de beim Wahlvorstand angefordert werden.

Hier ist eine Vorlage:

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Betreff: Zusendung der Unterlagen zur Betriebsratswahl 2026

 

Hallo Wahlvorstand,

da ich gerne per Briefwahl wählen möchte, bitte ich um Zusendung der Unterlagen zur Betriebsratswahl 2026.

Vielen Dank und viele Grüße

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Danach erhaltet ihr ein Antwortschreiben, bei dem ihr eure Adresse eintragen könnt.

 

Zudem besteht ab Mitte/Ende dieser Woche, die Möglichkeit eure Briefwahlunterlagen, beim Wahlvorstand im Brunnenkarree persönlich abzuholen.

 

10. Abgabe der Briefwahlunterlagen

Entweder per Post in den frankierten Rückumschlag und bei der Post oder auch persönlich beim Notar Johannes Pudelko; Dortelweiler Platz 2a; 61118 Bad Vilbel abgeben.